Startseite / Recht / Was tun, wenn die Arbeitskraft wegfällt?
Was tun, wenn die Arbeitskraft wegfällt?
Drucken
25.08.2010, 00:00 Uhr, Recht
vorherigen Bruttolohns.
Berufsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Erwerbsunfähigkeit. Wer etwa aufgrund eines Knochenleidens nicht mehr als Tischler arbeiten kann, ist unter Umständen noch dazu fähig, in einem Baumarkt als Verkäufer tätig zu sein. Da er also nicht erwerbsunfähig ist, erhält er vom Staat nur eine geringe finanzielle Unterstützung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen leistet bereits, wenn man infolge von Krankheit, Unfall oder körperlichem Verfall seinen Beruf zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann.
Der Ausdruck "Berufsunfähigkeit" bezeichnet eine langfristige Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Behinderung. Von dem Risiko, von heute auf morgen nicht mehr oder nur noch bedingt berufsfähig zu sein, sind nicht nur körperlich tätige Menschen betroffen. Etwa 30 Prozent der Fälle von Berufsunfähigkeit hat psychische Gründe.
Vor Vertragsabschluss sollte ein Versicherungsvergleich erfolgen. Es empfiehlt sich, eine Versicherung zu wählen, in der keine sogenannte "abstrakte Verweisung" aufgeführt ist. Ist sie Bestandteil des Vertrags, so erhält man im Fall der Berufsunfähigkeit geringere Auszahlungen und muss eventuell eine Arbeit annehmen, die nicht den eigenen Qualifikationen entspricht.
Der obige Artikel wurde uns elektronisch überliefert von Contentquelle.de, wir haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt und übernehmen deshalb für die Richtigkeit des Inhalts auch keine Haftung. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich und setzen den Urheber der Meldung in Kenntnis.
Autor / Kontakt:
Hinweis:
Artikel-Promotion.de distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung/dieses Artikels. Die Meldung gibt nicht die Meinung von Artikel-Promotion.de wieder und somit ist Artikel-Promotion.de nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung/des Artikels. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.

