Startseite / Recht / Viele Testamente in Deutschland enthalten Fehler
Viele Testamente in Deutschland enthalten Fehler
Drucken
03.06.2011, 11:21 Uhr, Recht
Errichtet man gar keine letztwillige Verfügung, dann greift immer das gesetzliche Erbrecht ein. Es ist also kein Fall vorstellbar, in dem ein Vermögen nach dem Tod gänzlich ohne einen Rechtsnachfolger bleiben würde.
Die Errichtung eines Testaments ist allerdings nicht ganz ohne Tücken. Nachdem es bei der Weitergabe von Vermögen nach dem Tod um eine wirtschaftlich oft bedeutende Angelegenheit handelt, hat das deutsche Recht strenge formale Hürden aufgestellt, die es bei der Abfassung des so genannten letzten Willens zu berücksichtigen gilt. So muss ein Testament zwingend eigenhändig geschrieben und vor allem auch unterschrieben sein. Macht man es sich also einfach und verfasst sein Testament am Computer, so kann dieses Testament keine Gültigkeit beanspruchen. Der Sinn dieser Formvorschrift liegt auf der Hand. Der Gesetzgeber wollte Auseinandersetzungen über die Frage der Urheberschaft eines Testamentes so weit wie möglich im Keim ersticken. Hierzu gehört auch die Forderung, dass das Testament von dem Verfasser unterschrieben werden muss. Auf diese Weise ist es den Gerichten im Streitfall nötigenfalls mit Hilfe von Sachverständigen möglich, den Urheber eines Testaments eindeutig zu identifizieren.
Das Testament muss darüber hinaus natürlich auch inhaltlich korrekt und eindeutig verfasst sein. So löst zum Beispiel die Anordnung der Erbeinsetzung der „Kinder“ mit Sicherheit bereits eine Diskussion aus, ob damit lediglich leibliche Kinder gemeint sind, oder eventuell auch adoptierte Kinder im Rahmen der Erbfolge zum Zug kommen sollen.
Die conjus GmbH betreibt seit 1999 Ratgeber im Internet zu rechtlichen Themen.
Autor / Kontakt:
Herr Fritz Kuhn
82205 Gilching
URL: http://www.erbrecht-ratgeber.de
Herr Fritz Kuhn
82205 Gilching
URL: http://www.erbrecht-ratgeber.de
Hinweis:
Artikel-Promotion.de distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung/dieses Artikels. Die Meldung gibt nicht die Meinung von Artikel-Promotion.de wieder und somit ist Artikel-Promotion.de nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung/des Artikels. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.

