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Videokonferenztechnik in Gerichten

Drucken 16.07.2011, 15:50 Uhr, Recht
Mit den Fortschritten in der Kommunikationstechnik in den letzten Jahren haben sich auch die Videokonferenzsysteme verbessert. HD-fähige Systeme erlauben realitätsnahe Videos und Bilder sowie eine zeitgleiche Bild- und Tonübertragung. Dies soll nun auch den Gerichten in Deutschland zunutze kommen. Zunächst wurden Videokonferenzen im Gerichtssaal nur genutzt, um Opfern ihre Zeugenaussage zu erleichtern, besonders in Fällen, wo die gleichzeitige Anwesenheit des Opfers mit dem Täter in einem Raum als unzumutbar eingeschätzt wurde.

Im Februar 2010 beschloss der Bundesrat einen Gestzentwurf, der einen erweiterten Einsatz der Videokonferenztechnik in Gerichtssälen vorsieht. Dieser Gesetzentwurf hat besonders die Kosteneinsparung bei Prozesskosten zum Ziel. Dieser sieht vor, dass in Zukunft auch andere Verfahrensbeteiligte wie Sachverständige, Anwälte oder Dolmetscher per Videokonferenz dem Gerichtsprozess zugeschaltet werden. Neben der Reduzierung von Reisekosten verspricht man sich zudem einen geringeren Zeitaufwand und somit einen schnelleren Verfahrensabschluss. In bestimmten Fällen könnte somit auch auf Gefangenentransporte verzichtet werden, was wiederum aufwendige Sicherheitsmaßnahmen sowie die Fluchtgefahr verringert. Eine ähnliche Gesetzinitiative hatte das Land Hessen bereits im Jahre 2007 eingereicht.

Die Humanistische Union Hessen warnte damals davor, diese Gesetzinitiative mit Vorsicht zu behandeln. Sie sah die Gefahr darin, dass Gerichtsverfahren die Menschlichkeit verloren geht. Dabei betonten sie die Tragweite der persönlichen Begegnung von Richter und Staatsanwälten mit dem Angeklagten. Es müsse gewährleistet sein, dass sich die Verantwortlichen mit dem Angeklagten als Mensch auseinandersetzten, damit Urteilen nicht das „menschliche Maß“ genommen sei. Darüber hinaus sahen sie die Einschätzung der Glaubwürdigkeit von Aussagen beim Einsatz von Videokonferenzsystemen eingeschränkt.

Kommunikationsprobleme bei Videokonferenzen sind nicht ausgeschlossen. Ein entscheidendes Problem stellen die unterschiedlichen Wahrnehmungen dar, die dadurch erzeugt werden, dass sich die Teilnehmer an getrennten Standorten befinden. Zudem können Verzögerungen in der Übertragung missinterpretiert werden. Dies kann dazu führen, dass sich die Beteiligten ungewollt ins Wort fallen. Hinzukommt, dass es schwierig ist, per Videokonferenz Augenkontakt herzustellen. Für eine Konferenzschaltung im Gericht können diese Problematiken ausschlaggebend sein, wenn es um die Glaubwürdigkeit von Aussagen oder die Einschätzung einer Person geht.

Da der Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren im Ermessen des Gerichts liegt, sieht die Bundesregierung die Probleme eingegrenzt. Ihrer Ansicht nach sei dadurch gewährleistet, dass die Gerichte Videokonferenzen nur für geeignete Fälle erlauben.


Autor / Kontakt:
Frau Annabel Oeler
Bremen

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