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Erfindungen wirkungsvoll schützen
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07.07.2011, 10:03 Uhr, Recht
Wer beispielsweise ein neues Computerprogramm entwickelt, weiß, dass diese Software ganz sicher nicht die erste ihrer Art darstellt. Hier kommen Software Patente ins Spiel. Bei dieser neuen Entdeckung ist es überaus sinnvoll, schon vorab einen Fachanwalt für Patentrecht zu Rate zu ziehen. Er wird prüfen, ob es die neu entwickelte Software eventuell bereits gibt, um seinem Mandanten ein Verfahren wegen Verletzung des Patentrechtes zu ersparen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für alle anderen Erfindungen, die unseren Alltag erleichtern und womöglich noch ein wenig schöner machen. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um schnöde Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise einen Flaschenöffner, ein Streichholz, ein Gummiband oder einen Nagel handelt. Hand aufs Herz – wie oft benutzen wir die so genannten Dinge des täglichen Lebens, ohne uns darüber Gedanken zu machen, wer die vielen kleinen genialen Helfer irgendwann einmal erfunden haben mag? Vielleicht sollten wir vor dem nächsten Großeinkauf beim Schreiben der Einkaufsliste dem Erfinder des Kugelschreibers für seine geniale Entdeckung unseren Dank aussprechen.
Andreas Mettler - presse@mettlerweb.de
Autor / Kontakt:
Herr Andreas Mettler
Sundern
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