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Der Fachanwalt für Verkehrsrecht muß flexibel sein
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19.08.2011, 19:46 Uhr, Recht
Auch bei einem drohenden Führerscheinentzug wird der Fachanwalt für Verkehrsrecht tätig. Er muss den Sachverhalt rasch aufklären und sich auch über eventuelle Vorstrafen seines Mandanten erkundigen, um eine mögliche Verteidigungsstrategie festzulegen. Droht dem Mandanten ein Fahrverbot, dann steht zuweilen auch die Existenz des Mandanten auf dem Spiel. Ist einem der Führerschein zu Unrecht entzogen worden, dann besteht unter Umständen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen. Wichtig ist auch, dass nach der Rechtsprechung des Landgerichts München kein Fahrverbot verhängt werden darf, wenn es sich bei dem Vorgang um ein einmaliges Versagen eines Berufskraftfahrers handelt. Auch ist die Verhängung eines Fahrverbotes von den Gerichten bereist abgelehnt worden, wenn die Tat bereits längere Zeit zurück liegt. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn das Strafverfahren selber übermäßig lange Zeit andauert. Das Fahrverbot selber soll ja dem Verursacher des Unfalls sein Fehlverhalten unmittelbar vor Augen führen. Dies dürfte nach der Rechtsprechung des OLG Karlsruhe dann nicht mehr gelingen, wenn das auslösende Ereignis bereits über zwei Jahre zurückliegt. Auch müssen die Gerichte bei der Verhängung eines Fahrverbotes regelmäßig berufliche Nachteile oder sogar einen drohenden Arbeitsplatzverlust des Betroffenen in Rechnung stellen.
Das Verkehrsrecht ermöglicht es in Fällen eines drohenden Arbeitsplatzverlustes durchaus, dass das Fahrverbot nicht verhängt wird, dafür aber eine Geldstrafe erhöht wird.
Im Bereich des Zivilrechts geht es für den Fachanwalt für Verkehrsrecht in erster Linie darum, Haftpflichtansprüche durchzusetzen oder auch abzuwehren. Vertritt der Anwalt einen durch einen Verkehrsunfall Geschädigten, dann muss regelmäßig Korrespondenz mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung geführt werden. Hier geht es oftmals um ein relativ zähes Feilschen mit der Versicherung, deren oberstes Ziel ist, möglichst ohne großen finanziellen Schaden aus der Angelegenheit heraus zu kommen. Um keine Rückstellungen bilden zu müssen, bieten viele Versicherungen den Opern von Unfällen so genannte Abfindungsvergleiche an. Mit einer einmaligen Zahlung sollen sich die Unfallopfer als Geschädigte ein für allemal befriedigen lassen. Man darf auf solche Abfindungsvorschläge der Versicherung nicht vorschnell eingehen, um für Spätfolgen aus dem Unfall nicht rechtlos gestellt zu werden.
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