BMF kündigt Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes für April 2010 an
Erhöhte Anforderungen für Prospekte
In Anlehnung an die Vorgaben für Aktien- und Anleiheprospekte sind auch für Anbieter sog. Vermögensanlagen –z.B. geschlossenen Fonds – zukünftig detailliertere Prospektinhalte, wie etwa Angaben zu Insolvenzen erforderlich, die Anlegern eine bessere Beurteilung der Seriosität der Initiatoren des Angebotes ermöglichen sollen.
Außerdem wird mit der beabsichtigten Novellierung der Prospektanforderungen der Weg frei gemacht für eine umfangreichere BaFin-Prüfung von Vermögensanlageprospekten - nämlich nicht nur formell auf Vollständigkeit im Hinblick auf gesetzliche Mindestangaben, sondern auch inhaltlich auf Verständlichkeit und Widerspruchsfreiheit (sog. „Kohärenzprüfung“), wie sie bislang nur bei Wertpapieren stattgefunden hat.
Eingeschränkte Verschärfungen für Beratung und Vermittlung beim Vertrieb
Künftig gelten auch für den Vertrieb von Anteilen an geschlossenen Fonds die Anforderungen des WpHG, wie anlegergerechte Beratung, Führen eines Beratungsprotokolls und die Offenlegung von Provisionen. Dr. Matthias Gündel, Geschäftsführer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei GK-law.de, begrüßt die geplanten Änderungen grundsätzlich, gibt jedoch im Hinblick auf den Vertrieb Folgendes zu bedenken: “Diese verschärften Anforderungen betreffen nur einen Teil der Vertriebe – denn nach den Vorgaben des Ministeriums sind sie lediglich für KWG-lizensierte Finanzdienstleister – nicht jedoch für freie Vermittler vorgesehen. Gleiches gilt auch für Registrierungen der Berater bei der BaFin und Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung von WpHG-Regelungen“.
Um mit einem einheitlichen Rechtsrahmen auch im Bereich geschlossener Fonds und anderer Vermögensanlagen Rechtssicherheit gewährleisten zu können, sollten die Beratungsanforderungen unabhängig vom Vertriebsweg ausgestaltet werden. Bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzentwurf diesbezüglich noch modifiziert werden wird. Der Regierungsentwurf soll im Sommer vom Kabinett verabschiedet werden.
GK-law.de
GK-law.de ist spezialisiert auf die Konzeption von Beteiligungsmodellen zur Mittelstandsfinanzierung über Beteiligungskapital und zur Projektfinanzierung über geschlossene Fondsmodelle. Dabei umfassen die Leistungen neben der Konzeption die Erstellung von Verkaufs- und Wertpapierprospekten und die Begleitung in den jeweiligen Prüfungsverfahren der BaFin.
Die Rechtsanwälte betreuen seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen und Emissionshäuser. Hierbei wurde eine Vielzahl von Fondsgesellschaften und mittelständischen Unternehmen an die Kapitalmärkte geführt.
Zudem gehört zum Leistungsspektrum von GK-law.de die Betreuung von Finanzdienstleistern in allen Fragen des Aufsichts- und Vertriebsrechts. Zu den Mandanten zählen sowohl unabhängige Finanzdienstleister als auch unter der Aufsicht der BaFin stehende Finanzdienstleistungsinstitute.
Autor / Kontakt:GK-law.de - Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Dr. Matthias Gündel
Göttingen
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