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Bei Streit unter Nachbarn hilft das Recht nur bedingt
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19.08.2011, 19:34 Uhr, Recht
War doch die Partei, die durch das Urteil zur Vornahme einer Handlung oder zum Unterlassen einer solchen verurteilt wurde, selbstverständlich der Auffassung, „im Recht“ zu sein. Jeder hat nun einmal eine sehr eigene Vorstellung von dem was „Recht“ ist, und in welchem Maß er seiner Umwelt durch aktives Tun oder Unterlassen auf den Wecker gehen kann. Und auch die Partei, die als die strahlenden Sieger aus einem gerichtlichen Verfahren rund um das Nachbarrecht hervorgegangen ist, sollte sich nicht zu sicher sein. Es mag eine Belästigung beispielsweise in Form von unerträglichem Lärm oder täglichem Gestank von einem Holzkohlegrill durch das Gericht untersagt worden sein. Die nachbarliche Spielwiese ermöglicht es dem Unterlegenen aber bereits am nächsten Tag ein neues Streitfeld zu eröffnen. Es soll durchaus schon Fälle gegeben haben, wo nicht derjenige Nachbar, der nach Urteil des Gerichts im Recht war, am Ende gewonnen hat, sondern derjenige, der sich um das Nachbarrecht nicht scherte und seiner durchaus egoistischen Anschauung von Verbotenem und Erlaubten Geltung verschafft hat.
Juristisch sind Streitfälle unter Nachbarn oft nur schwer zu packen, da auch das Gesetz den Juristen eher vage Vorgaben macht. Eine Beeinträchtigung kann von einem Nachbarn nach dem geltenden Nachbarrecht nämlich dann abgewehrt werden, wenn die Beeinträchtigung wesentlich ist. Was jetzt aber wesentlich ist oder auch nicht, diese Beurteilung bleibt einem zuweilen nicht zu beneidenden Gericht vorbehalten. Es kann sich dabei sicherlich der Hilfe von Sachverständigen bedienen, um beispielsweise einschätzen zu können, ob eine Lärmbelästigung wesentlich ist. Die immer wieder beliebten Klagen gegen Tennis- oder Fußballplätze scheitern aber am Ende doch hin und wieder, da neben den reinen Fakten, die der Gutachter zu ermitteln hat, am Schluss doch auch der persönliche Eindruck des Gerichts zählt.
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