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Auer Witte Thiel: Nachlassende Zahlungsmoral schadet dem Mittelstand
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05.06.2009, 19:33 Uhr, Recht
München, im Juni 2009: Deutsche Inkassounternehmen rechnen angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise mit einer sich weiter verschlechternden Zahlungsmoral. Die Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel weist auf die Chancen professionellen Forderungsmanagements hin und verteidigt die Inkasso-Branche gegen den Vorwurf der Abzocke.
Mit einer weiter nachlassenden Zahlungsmoral, deren Folgen vor allem den Mittelstand treffen werden, ist auch 2009 zu rechnen. Dies ist die einhellige Meinung des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) wie zahlreicher weiterer Branchenorganisationen und Wirtschaftsmagazine wie „Finanzen Markt & Meinungen“. Damit kleine und mittelständische Unternehmen sich wirksam vor Liquiditätsengpässen schützen können, weist Auer Witte Thiel auf die Möglichkeiten des professionellen Forderungsmanagements hin. Dieses legitime Instrument zur Forderungsbeitreibung werde besonders in Online-Medien fälschlicherweise als Abzocke dargestellt – eine Darstellung, der Auer Witte Thiel entschieden entgegentritt. Der Vorwurf von Abzocke im Rahmen eines anwaltlichen Inkassoverfahrens ist nach rechtlicher Prüfung haltlos, so Auer Witte Thiel.
Tatsache ist, dass es eine ansteigende Zahl Schuldner gibt, die bewusst Leistungen in Anspruch nehmen oder Waren bestellen, ohne diese zu bezahlen. Die Tätigkeiten von Inkassodienstleistern, die im Auftrag des Gläubigers die rechtmäßigen Forderungen geltend machen, werden insbesondere in Internetforen oder Blogbeiträgen häufig gerade von diesen Schuldnern als Abzocke dargestellt. Ein anwaltliches Inkassoverfahren ist jedoch keineswegs Abzocke, sondern nicht mehr und nicht weniger als rechtmäßige Forderungsbeitreibung. Etliche Inkassodienstleister, die wie Auer Witte Thiel im Bereich Forderungsmanagement tätig sind, verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in diesem Sektor und sind für zahlreiche renommierte Firmen erfolgreich tätig geworden, darunter internationale Unternehmen aus der Versicherungs- oder Telekommunikationsbranche, aber auch Firmen aus dem Mittelstand sowie Kleinbetriebe. Auer Witte Thiel bezeichnet es als haltlos, diesen seriösen Inkassodienstleistern Abzocke vorzuwerfen: Regelmäßig buchen oder bestellen Kunden Dienstleistungen oder Waren, ohne die vertraglichen Rahmenbedingungen zu lesen bzw. zu beachten. So wird bei zahlreichen Verträgen gleichzeitig eine Vertragsverlängerung zugrunde gelegt (zum Beispiel bei Zeitschriftenabonnementen), die der Kunde bei Vertragsabschluss akzeptiert und die im allgemeinen Geschäftsleben absolut üblich ist. Viele Kunden bezeichnen später aber mangels Erinnerung oder aufgrund Kaufreue und/oder fehlender Geldmittel diese zuvor vereinbarte Vertragsverlängerung als überraschend oder gar als Abzocke.
Das breite Portfolio von Auer Witte Thiel im Bereich Inkasso richtet sich nicht nur an Großkonzerne, sondern orientiert sich auch an den Bedürfnissen mittelständischer Unternehmer. Denn gerade für den Mittelstand ist nach Meinung von Auer Witte Thiel auch die Beitreibung kleiner und kleinster Forderungen von entscheidender Bedeutung – unbezahlt gebliebene Rechnungen können sich zu erheblichen Beträgen summieren. Auer Witte Thiel hat aus diesem Grund auch das Forderungsmanagement für kleinere Summen in sein Kerngeschäft aufgenommen. Die Anwälte der Kanzlei Auer Witte Thiel sind selbst Spezialisten im Bereich Forderungsmanagement, das als rechtlich einwandfreies Vorgehen vom Vorwurf der Abzocke nicht betroffen ist.
Angesichts der eindeutigen juristischen Grundlagen und bei klar definierten Rahmenbedingungen hat Auer Witte Thiel zufolge auch der zunehmend wichtige Bereich des Internet-Inkasso nichts mit Abzocke zu tun. Einige wenige Unternehmen im Bereich E-Commerce halten sich nicht an die rechtlichen Gegebenheiten und versuchen mit unzulässigen Mitteln Umsätze zu generieren. Das Treiben dieser Unternehmen als Abzocke zu bezeichnen ist legitim. Jedoch handelt es sich hierbei nur um eine Handvoll von Geschäftemachern, die zwar zu Recht öffentlichkeitswirksam angeprangert werden, die aber nicht repräsentativ für die gesamte Online-Branche sind. Mit diesen schwarzen Schafen arbeiten die großen und erfolgreichen Inkassodienstleister, zu denen auch Auer Witte Thiel zählt, nicht zusammen. Dem gegen erfolgreiche Inkassodienstleister bisweilen erhobenen Vorwurf, gerade im Internet Abzocke zu betreiben, tritt Auer Witte Thiel stellvertretend für die gesamte Branche entschieden entgegen: Bei den von Auer Witte Thiel vertretenen Fällen handelt es sich ausschließlich um rechtmäßiges Forderungsmanagement, nicht um Abzocke.
Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei. Der Schwerpunkt der Kanzlei Auer Witte Thiel liegt im Forderungsmanagement. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.
Autor / Kontakt:
Auer Witte Thiel
Herr Andreas Thiel
München
Fon: 089/59 98 97 60
Fax: 089/550 38 71
URL: http://www.auerwittethiel-studie-zahlungsmoral.de
Auer Witte Thiel
Herr Andreas Thiel
München
Fon: 089/59 98 97 60
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