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Auer Witte Thiel: Gesetzesnovelle soll Abzocke im Internet erschweren

Drucken 05.11.2010, 15:06 Uhr, Recht
Auer Witte Thiel informiert über Referentenentwurf der Bundesregierung gegen Online-Abzocke

München – November 2010. Mit einem neuen Gesetzesvorhaben will die Bundesregierung gegen Abzocke im Internet vorgehen. Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine Änderung des §312e BGB vor, die mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen soll. Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel informieren über das aktuelle Vorhaben gegen Abzocke.

Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Referentenentwurf erarbeitet, der unseriöses Geschäftsgebaren und Abzocke im Internet künftig erschweren könnte. Ziel der Novelle: Der elektronische Geschäftsverkehr soll durch Änderung des §312e BGB auf eine transparente, mehr Rechtssicherheit schaffende Grundlage gestellt werden. Die Abzocke beispielsweise durch unklar bestimmte Gesamtkosten bei Internet-Bestellungen wird damit schwieriger, so die Einschätzung von Auer Witte Thiel. Konkret sieht der im Bundesjustizministerium erarbeitete Entwurf eine so genannte „Button-Lösung“ vor: In Zukunft müssen die Bestellseiten laut Referentenentwurf einen „hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis“ auf Gesamtpreis und Lieferkosten enthalten, den der Kunde per Klick ausdrücklich bestätigen muss. Fehlt diese Funktion im Bestellvorgang, kommt künftig kein rechtswirksamer Vertrag mehr zustande, fasst Auer Witte Thiel die geplante Regelung zusammen.

Die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel befürworten die geplante Neuregelung des §312e BGB als politische Antwort auf bekannte Probleme bei Internet-Bestellungen. Auer Witte Thiel rät eCommerce-Unternehmen dazu, sich bereits jetzt auf die Konsequenzen des Gesetzesentwurfs gegen Abzocke im Internet einzustellen, um Nachteile zu vermeiden. Nach Meinung von Auer Witte Thiel sollten Unternehmer die Zeit bis zur Inkraftsetzung nutzen und Konzepte entwickeln, die eine Abgrenzung gegen unseriös agierende Online-Firmen ermöglichen. Darüber hinaus spricht Auer Witte Thiel sich dafür aus, Transparenz und Kundenorientierung aktiv bei der eigenen Außendarstellung zu kommunizieren. Diese Faktoren können in Werbekampagnen angesichts der anhaltenden Berichterstattung der Medien über Internet-Abzocke ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal sein, so die Erfahrung von Auer Witte Thiel.

Nach Meinung von Auer Witte Thiel ist damit zu rechnen, dass der Gesetzesentwurf gegen Abzocke das Gesetzgebungsverfahren ohne größere Änderungen durchlaufen wird. Danach haben Internet-Unternehmer drei Monate Zeit, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, erinnert Auer Witte Thiel.

Weitere Informationen:
http://www.auerwittethiel-gegen-abzocke.de

Über Auer Witte Thiel

Die Kanzlei Auer Witte Thiel gliedert sich in zwei unterschiedliche Kompetenzbereiche: die Kanzlei für Forderungsmanagement und die Kanzlei für Wirtschaftsrecht. So sind die Rechtsanwälte von Auer Witte Thiel in den Kernbereichen Miet- und Immobilienrecht, Reiserecht, Presse- und Verlagsrecht, Verbraucherkreditrecht und Wettbewerbs/Markenrecht ebenso sachkundig und erfahren wie im gesamten Bereich des Forderungsmanagements.


Autor / Kontakt:
Auer Witte Thiel Rechtsanwälte
Herr Tobias Steiner
Bayerstraße 27, 80335 München
Fon: 089/59 98 97 60
URL: http://www.auerwittethiel-presse.de

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