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Affe beißt Urlauber - Fall für das Reiserecht?

Drucken 04.07.2011, 17:27 Uhr, Recht

Letzthin durften sich die Gerichte mit einem absonderlichen Fall des Reiserechts auseinander setzen. Da war ein deutscher Urlauber voller Vorfreude in den lange geplanten Erholungsurlaub nach Mombasa in Kenia geflogen. Es war auch alles so, wie es im Katalog de Reiserveranstalters beschrieben worden war. Der Flug war pünktlich, der Transfer vom Flughafen zum Hotel klappte mustergültig und auch von Hotel und Zimmer war der Reisende sehr angetan. Es war ein neues Hotel und das Zimmer war größer als erwartet.

Das Hotel selber wies allerdings eine Besonderheit auf, über die der Reisende zunächst nur schmunzelte und die ihn auch in keiner Weise veranlasste, über das Reiserecht daheim im kalten Deutschland nachzudenken. Das Hotel lag nämlich in unmittelbarer Nähe zum noch vorhandenen Dschungel. Dies führte dazu, dass Hotel und insbesondere Hotelgarten von einer nicht zu übersehenden Affenpopulation mitbewohnt wurde. Die Affen waren natürlich auch schon an die Menschen gewöhnt und störten nicht weiter.

Die Gewöhnung an den Menschen ging bei den Affen freilich schon so weit, dass sie Touristen, die irgendwelche Esssachen aus dem Speisesaal mit nach draußen nahmen, unerbittlich nachstellten. Nachdem es hier schon zu einigen Problemen gekommen war, hatte das Hotelmanagement Schilder in diversen Sprachen aufgestellt, dass es zum einen strikt untersagt sei, die Affen zu füttern, zum anderen mögen die Urlauber zu ihrem eigenen Schutz davon Abstand nehmen, Speisen aus dem Speisesaal mit nach draußen zu nehmen.

Es kam wie es kommen musste: Der Urlauber aus Deutschland ignorierte die Warnhinweise, nahm eine Banane aus dem Speisesaal mit nach draußen und kam dann aber nicht weit. Das Obst wurde ihm von einem wartenden Affen aus der Hand genommen, der ihn zu allem Überfluss auch noch kräftig in den Finger bis.

Dieser Vorfall ließ den Urlauber, nach Hause zurückgekehrt, das Reiserecht und die Gerichte bemühen. Er verlangte Schadensersatz vom Reiseveranstalter wegen des den Urlaub vermiesenden Affenbisses. Die Klage wurde allerdings in vollem Umfang abgewiesen.

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Autor / Kontakt:
Frau Eva Thum
Gilching
URL: http://www.reiserecht-ratgeber.de

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