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Was gehört in die Notfallapotheke?
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09.01.2012, 09:24 Uhr, Gesundheit & Fitness
Eine Notfallapotheke ist zwar keine gesetzliche Pflicht, aber dennoch sehr sinnvoll. Insbesondere bei Reisen in ferne Länder, lassen sich benötigte Medikamente manchmal nur schwer beschaffen. Bei Bergtouren oder Expeditionen in unbewohnte Gebiete, wo der nächste Arzt oder die nächste Apotheke oft sehr weit entfernt ist, wäre es absolut fahrlässig, auf eine Notfallapotheke zu verzichten.
Zweck einer Notfallapotheke ist bei Verletzungen oder plötzlichen Erkrankungen Soforthilfe leisten zu können, bis ein Arzt da ist. Selbstverständlich sollte die Notfallapotheke jedoch nicht den Mediziner selbst ersetzen.
In die Notfallapotheke gehören in jedem Fall alle Medikamente, die man selbst benötigt und die von einem Arzt zuvor indiziert wurden. Hier sollte man auch immer sicherstellen, seine eigene kleine Notfallapotheke in Schuss zu halten. Das bedeutet insbesondere bei Medikamenten die kontinuierliche Überprüfung des Haltbarkeitsdatums. Nach dem Ablauf der Haltbarkeit sollten Medikamente in keinem Fall mehr eingenommen und vielmehr durch neue ersetzt werden.
Beim Kauf von Arzneimittel lässt sich durchaus Geld sparen, wenn auf Versandapotheken zurückgegriffen wird. Hier wird zum Teil deutlich günstiger als in der örtlichen Apotheke verkauft. Auch Pflaster, Binden, Kompressen und sonstige Hilfsmittel lassen sich in einer Online-Apotheke günstig erwerben. Wer Geld sparen möchte, sollte auf diese moderne Art, Arzneimittel zu kaufen, nicht verzichten.
Autor / Kontakt:
Herr Guido Wehrle
Karlsruhe
Herr Guido Wehrle
Karlsruhe
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