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Stress am Arbeitsplatz
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18.01.2012, 13:20 Uhr, Gesundheit & Fitness
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Arbeitgeber sind verpflichtet nach dem Arbeitsschutzgesetz jegliche Gefahren für ihre Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Das gilt auch und besonders für Arbeiten im Freien, da große Hitze und UV-Strahlen gefährlich sein können. Das betrifft besonders Berufsgruppen, wie Dachdecker, Maurer und Sraßenbauer.
Aber nicht nur am Arbeitsplatz lauern gefahren, auch in der Freizeit gibt es Gefahrenpotenziale, die man auf keinen Fall unterschätzen sollte. Im privaten Bereich ist man im Gegensatz zum Arbeitsplatz selbst für seine Unfälle verantwortlich.
Im Unternehmen hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine Arbeitnehmer gemäß ausreichend geschützt sind und die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen und damit der Arbeitsschutz unterliegen den Berufsgenossenschaften.
Die Aufgabe der Berufsgenossenschaften im Bereich Arbeitsschutz ist es Arbeitsunfälle, typische Berufskrankheiten und vor allem arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Sollten Beschäftigte bereits einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden sie durch die Berufsgenossenschaft auf dem Weg der Genesung medizinisch betreut.
Arbeitsschutz ist sehr wichtig, denn Arbeitsschutzmaßnahmen senken nicht nur die Unfallgefahr und damit Ausfälle der Arbeitnehmer, sondern steigern auch die Motivation der Mitarbeiter im Unternehmen durch sichere Arbeitsplätze und verantwortungsvolle Unternehmer. Der Unternehmer sollte mit gutem Beispiel voran gehen.
Daher sollten die Arbeitsschutzmaßnahmen immer wirksam sein, aber sie sollten die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens auf keinen Fall negativ beeinflussen.
Autor / Kontakt:
Herr Sven Sand
Köln
URL: http://www.safety-discount.de
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