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Wie man die Steuerklasse wechselt

Drucken 24.01.2012, 11:12 Uhr, Finanzen und Wirtschaft
Durch ein geschicktes Wählen der Steuerklasse zahlen Steuerpflichtige genau den Steuersatz, der auch zum Ende des Jahres gültig ist. Zu viel bezahlte Steuer muss dann nicht mehr über die Steuererklärung wieder erstattet werden. Zudem lassen sich über die Wahl der Steuerklasse Gelder wie Arbeitslosengeld I und Elterngeld erhöhen. Doch nicht jeder kann seine Lohnsteuerklasse wählen.

Ledige und dauerhaft getrennt lebende Personen werden automatisch in de Lohnsteuerklasse I eingestuft. Diese Personengruppe hat keine Möglichkeit auf einen Wechsel der Lohnsteuerklasse. Verheiratete Paare, welche gemeinsam steuerlich veranlagt werden, können dagegen ihre Lohnsteuerklasse in einem bestimmten Umfang wählen. Welche Steuerklasse dabei am günstigsten ist, hängt in erster Linie vom Verdienstunterschied der beiden Ehepartner ab. Verdient ein Partner mindestens 60 Prozent des gesamten Einkommens, dann sollte dieser die günstigere Lohnsteuerklasse III wählen. Dabei wird der Partner dann automatisch in die Klasse V eingestuft. Verdienen beide Partner in etwa das Gleiche, dann ist es günstiger, wenn beide die Lohnsteuerklasse IV wählen. Wie sich ein Wechsel der Lohnsteuerklasse auswirkt, kann vorab mit einem Brutto Netto Rechner ausgerechnet werden.

Wer die Lohnsteuerklasse wechseln möchte, kann dies bei seinem Wohnsitzfinanzamt beantragen. Bisher waren die Gemeinden für einen Wechsel der Lohnsteuerklasse zuständig. Seit jedoch keine neuen Lohnsteuerkarten mehr ausgegeben werden, übernehmen die Finanzämter diese Aufgabe. Alle Daten, die zur Berechnung der Lohnsteuer erforderlich sind, werden in einer zentralen Datenbank gespeichert. Arbeitgeber können diese Daten für Arbeitnehmer aus der Datenbank abrufen. Nach Änderung der Lohnsteuerklasse erhält der Steuerpflichtige eine Bescheinigung, die anschließend beim Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse ist jedoch nur einmal pro Jahr möglich. Zudem muss der Wechsel bis spätestens zum 30. November beantragt werden.

Pressekontakt:

Silko Vogt
Leibnizstrasse 36 a
10625 Berlin
Tel: 030-68817922
info@seofonia.de
http://www.brutto-nettorechner.com/

Das 2006 gegründete Unternehmen betreut klein- und mittelständische Unternehmen in Sachen Online-Marketing.
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Auf www.brutto-nettorechner.com zum Beispiel erhalten die Besucher hilfreiche Infos zu ihrem Gehalt und den verschiedenen Abzügen und können diese auch exakt berechnen.


Autor / Kontakt:
Seofonia
Herr Kevin Klotz
Witten
URL: http://www.brutto-nettorechner.com/

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