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Kommt die Altersvorsorgepflicht für Selbständige?
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13.01.2012, 14:18 Uhr, Finanzen und Wirtschaft
In der politischen Debatte zur Altersvorsorge von Selbständigen bilden sich momentan zwei mögliche Ansätze heraus. Eine Variante sieht vor, dass Selbständige zur Altersvorsorge verpflichtet und in die gesetzliche Rentenversicherung miteinbezogen werden. Aktuell ist nur rund ein Viertel aller Selbständigen, wie z. B. Handwerker, Hebammen und Künstler, dazu verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Für die Gruppe der selbständigen Gewerbetreibenden besteht die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen. Unabhängig von einer privaten Altersvorsorge erhält jedoch jeder Selbständige eine minimale staatliche Absicherung im Alter, die jedoch nur die Grundversorgung abdeckt. Die staatliche Absicherung der Selbständigen wird über die Steuern der Arbeitnehmer finanziert, die in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine berufsständische Versorgung einzahlen. Bei diesem Ansatz wird des Weiteren überlegt, ob Selbständige nur so lange Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse abführen, bis sie Ansprüche in Höhe der staatlichen Grundsicherung erworben haben.
Demgegenüber kommt eine Lösung in Betracht, bei welcher Selbständige zwar einer Versicherungspflicht unterliegen, sie jedoch zwischen einer staatlichen und einer privaten Absicherung wählen können. Im Rahmen einer privaten Altersvorsorge bietet sich für Selbständige beispielsweise die klassische Vorsorge in Form von Immobilienbesitz, aber auch eine private Rentenversicherung sowie die staatlich geförderte Rürup-Rente an.
Die aktuelle Diskussion verdeutlicht, dass gerade für die Berufsgruppe der Selbständigen eine zunehmende Notwendigkeit der Altersvorsorge besteht, da die gesetzliche Grundabsicherung zwar für ein Existenzminimum ausreicht, jedoch keinen angemessenen Lebensstandard im Ruhestand garantiert.
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