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Der Staat meint's mit den Kindern gut
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24.01.2012, 00:00 Uhr, Finanzen und Wirtschaft
Reichlich Zulagen vom Staat
Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahrs in den Riester-Vertrag einzahlen. Von diesem Betrag werden noch die in Aussicht stehenden Zulagen abgezogen, so dass der Betrag tatsächlich geringer ausfällt. Die Grundzulage beträgt 154 Euro jährlich, für jedes Kind gibt es zusätzlich 185 Euro. Bei nach 2008 geborenen Kindern zahlt der Staat sogar 300 Euro pro Jahr.
Einige Kritiker der Riester-Rente bemängeln, dass sie sich vor allem für Geringverdiener letztlich nicht lohne. Das Gegenteil sei in den meisten Fällen richtig, betont Allianz-Experte Dr. Franz Müller. Gerade bei Geringverdienern könne die staatliche Förderung auf bis zu 90 Prozent des vom Sparer zu leistenden Beitrags steigen. Der Riester-Sparer müsse also effektiv nur einen Bruchteil für die Altersvorsorge aufwenden.
Dauerzulagenantrag stellen
Ein anderer Kritikpunkt an der Riester-Rente ist die angebliche Bürokratie, die einen noch größeren Erfolg verhindere. Franz Müller: "Der Gesetzgeber und die Anbieter müssen sicherstellen, dass alle Riester-Sparer die Zulagen beantragen und über die ganze Vertragslaufzeit auch in voller Höhe erhalten." Die Einführung des Dauerzulagenantrags im Jahr 2005 habe das Verfahren bereits deutlich erleichtert. Der Anbieter könne seitdem die Zulagen für seine Kunden regelmäßig beantragen. Bei der Allianz etwa würden inzwischen über 93 Prozent der Kunden die für die Zulagenbeantragung erforderlichen Daten vollständig und korrekt mitteilen.
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