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Ab 2012 erfolgt die Abrechnung in Zahnarztpraxen papierlos
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10.01.2012, 15:07 Uhr, Finanzen und Wirtschaft
Zettelwirtschaft hat ein Ende
Ab 1. Januar 2012 müssen alle Praxen vertragszahnärztliche Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KZV) in papierloser Form abrechnen. Dies umfasst sämtliche Leistungsbereiche. Mit eingeschlossen sind konservierend-chirurgische Leistungen sowie solche in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie sowie Zahnersatz. Die Einführung der elektronischen Datenübermittlung ist durch das Sozialgesetzbuch V vorgeschrieben. Von der kassenärztlichen Bundesvereinigung wird im Vorfeld alles Notwendige geregelt, um die rechtzeitige Umstellung für die Praxen zu gewährleisten.
Übermittlung der Daten
Die sonst auf Papier übermittelten Abrechnungen können nun beispielsweise auf einem Datenträger wie einem USB‐Stick oder einer CD eingereicht werden. Einige kassenärztliche Vereinigungen bieten jedoch an, die Abrechnungen online zu übermitteln. Dann können die relevanten Dateien auf der Homepage hochgeladen und versendet werden. Die KZV stellt hierzu ausführliche Informationen zur Verfügung. In Ausnahmefällen wird es zudem eine Übergangsregelung geben, die weiterhin eine Papierabrechnung erlaubt. Bei der zuständigen KZV sind hierzu nähere Informationen zu erhalten.
Für ausführliche Informationen zur papierlosen Abrechnung steht die Steuerberaterin Ute Marseille aus Bochum jederzeit gerne zur Verfügung.
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Steuerberaterin Ute Marseille
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Telefon: 0234 - 96431 31
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Email: info@steuerkanzlei-marseille.de
Homepage: www.steuerkanzlei-marseille.de
Autor / Kontakt:
Steuerberaterin Ute Marseille
Frau Ute Marseille
Bochum
Fon: 0234-9643131
Fax: 0234-9643191
URL: http://www.steuerkanzlei-marseille.de
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