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Prosit Neujahr - ohne Verletzung
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26.10.2011, 00:00 Uhr, Familie
Kinder nicht allein lassen
Der sorgsame Umgang beginnt bereits beim Kauf der Silvester-Kracher: "Von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) sollte man die Finger lassen", so Christian Lübke weiter. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse "PII" dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden. Ohnehin ist das Böllern nur am Silvesterabend ab 18 Uhr und bis Neujahr um sieben Uhr erlaubt. "Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen sowie Kinder- und Altenheimen" betont der Versicherungsexperte.
Gefährliche "Spätzünder"
Eine selbstverständliche Regel, die dennoch immer wieder missachtet wird: Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden. Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, dürfen nicht aufgehoben werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. "Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern", so Christian Lübke. Zuschauer von Feuerwerken sollten nach seinen Worten zudem auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Türen und Fenster sind stets geschlossen zu halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren. Unter www.gdv.de gibt es viele weitere Informationen für einen fröhlichen und zugleich sicheren Jahreswechsel.
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