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Geheimhaltung von Daten in Unternehmen

Drucken 15.12.2011, 11:22 Uhr, Computer IT

Geheime Daten sollten ein Unternehmen niemals verlassen. So sieht der Idealfall aus. Dass dies nicht immer der Realität entspricht, das sollte jedem bewusst sein. Schließlich liest und hört man in den Medien regelmäßig von Fällen, in denen es ein Unternehmen beispielsweise nicht geschafft hat, die Daten seiner Kunden so unter Verschluss zu halten, dass diese komplett sicher sind. Dann ist meist der Fall eingetreten, dass die Daten einem Hackerangriff über das Internet zum Opfer gefallen sind. Doch auch bei nicht digitalen Daten schadet es nicht, sich bis aufs Äußerste zu schützen, was viele Unternehmen mit Hilfe der Benutzung von einem Aktenvernichter Büro tun. Gerade mit der Funktion Partikelschnitt kann man davon ausgehen, dass solche Dokumente am Ende so sicher wie möglich sind.

Jedoch sind die Daten von Kunden und Mitarbeitern nicht die einzigen in einem Unternehmen, die besser unter Verschluss gehalten werden. So darf man zum Beispiel niemals den Fehler begehen, Daten zu bisher nicht veröffentlichten Produkten an Unbefugte auszuplaudern. Dazu gehören unter anderem genaue Angaben zu Preisen oder gar Bilder des entsprechenden Produkts. Wenn dies am Küchentisch mit der eigenen Familie geschieht, so ist das sicherlich zu entschuldigen. Doch wer ähnliche Angaben mit der Konkurrenz teilt, dem ist eine Kündigung sicher, sollte dies auffliegen.

Noch vor gar nicht allzu langer Zeit hat das Landesarbeitsgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz in Mainz einen ähnlichen Fall vorliegen gehabt und entschieden, dass dies definitiv ein Kündigungsgrund ist. Es hatte sich um den Fall gehandelt, dass ein ehemaliger Mitarbeiter einer Firma diese verklagt hatte, da diese ihn rauswarf, nachdem bekannt geworden war, dass er extrem vertrauliche Daten wie Preise und Bilder an den Geschäftsführer eines Konkurrenzunternehmens weiter gegeben hatte. Das Gericht gab am Ende jedoch dem Unternehmen Recht, da diesem unter keinen Umständen eine weitere Anstellung des besagten Mitarbeiters zugemutet werden könne. Er hatte in seinem Arbeitsvertrag immerhin unterschrieben, dass er Stillschweigen bewahren würde, wenn es um vertrauliche Informationen des Unternehmens ginge. Gegen diesen Vertrag wurde somit eindeutig verstoßen. Wer sich also eine Entlassung aufgrund solcher Taten ersparen möchte, der sollte seinen Arbeitsvertrag besser genau durchlesen und sich daraufhin an die Vereinbarungen halten, die in diesem vorgesehen sind.

Medienkontakt:
Kai Schleif
Telefon: +44 (0)1904 780040
E-Mail: kai.schleif@keywordfluency.com
KeywordFluency
Anschrift: Blackthorne House, Northminster Business Park, York, YO26 6QW
Rexel Aktenvernichter
Partikelschnitt


Autor / Kontakt:
Keyword Fleuncy
Herr Kai Schleif
York

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