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Top im Job
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17.10.2011, 00:00 Uhr, Bildung
Was tun mit Facebook und Co.
In großen wie in kleinen Betrieben sei es daher wichtig, offen zu fragen, wie man sich bei Facebook und Co. in Bezug auf seinen Arbeitgeber verhalten soll. "In manchen Branchen ist es gewünscht, dass die Mitarbeiter sich öffentlich einbringen und auf diese Weise sogar ein wenig Werbung machen", erläutert Julia Busse. "In anderen Branchen sind dagegen so viele rechtliche Vorgaben zu beachten oder die Persönlichkeitsrechte der Kunden zu berücksichtigen, dass nur ausgewählte und geschulte Mitarbeiter für die Firma das Wort ergreifen sollten." Immer mehr Unternehmen hätten zu diesem Thema auch schon Verhaltensregeln festgelegt, die im Zweifelsfall eine große Hilfe seien.
Am Arbeitsplatz ins Internet?
Auch die Frage "Darf ich am Arbeitsplatz im Internet surfen?" ist in den vergangenen Jahren immer wichtiger geworden. In manchen Betrieben ist das Surfen in den Pausen erlaubt, in anderen ganz verboten und in wieder anderen sogar Bestandteil der Arbeit. Oft dürfen aber nur Links zu bestimmten Seiten angeklickt werden. Auf alle Fälle gilt auch hier: Am besten fragen, was erlaubt beziehungsweise verboten ist, und sich danach konsequent daran halten. Dann kann kaum etwas schiefgehen. Nicht zu vergessen ist der Umgang mit Smartphones während der Arbeitszeit. Im Zweifel gilt: Besser ausschalten als unangenehm auffallen.
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