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Mit der privaten Personalvermittlung zum Job
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07.12.2011, 11:13 Uhr, Bildung
Wer auf Jobsuche ist und bei der ARGE oder arbeitslos gemeldet ist, hat mit unter Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit dem Vermittlungsgutschein können Arbeitssuchende eine private Personalvermittlung aufsuchen und sich einen geeigneten Job vermitteln lassen. Personalvermittlungen haben sehr oft Stellenanzeigen, die der örtlichen Stellenbörse und regionalen Zeitungen verborgen bleiben. Ein weiterer Grund sich mit der Thematik Vermittlungsgutschein näher zu befassen.
Vorteile der Personalvermittlung
Arbeitsvermittlungen sind heute hoch bei Unternehmen angesehen. Vor allem durch die besonders klare Abgrenzung zum Arbeitsamt haben die Unternehmen mehr Vertrauen in den Arbeitssuchenden. Besonders viele Firmen gehen davon aus, dass Arbeitssuchende die über eine private Arbeitsvermittlung kommen motivierter sind. Oft können sich die Arbeitsvermittler besser auf den Arbeitssuchenden Bewerber einstellen, so dass eine individuelle Vermittlung zielgenauer geschehen kann.
Was ist ein Vermittlungsgutschein?
Arbeitssuchende die zuvor mindestens sechs Wochen arbeitslos gemeldet sind und einen Leistungsanspruch gegen der Arbeitsagentur oder der zuständigen Arge haben, haben unter Umständen Anspruch auf einem Vermittlungsgutschein. Der Vermittlungsgutschein dient ausschließlich zur Bezahlung der erbrachten Leistungen des freigewählten Arbeitsvermittler.
Als Bewerber und Kunde einer privaten Personalvermittlung behalten Sie den Vermittlungsgutschein so lange, bis Sie erfolgreich in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag vermittelt worden sind.
Die erste Zahlung des Vermittlungsgutscheins erfolgt erst nach mindestens sechs Wochen Beschäftigungsverhältnis. Sollte das Arbeitsverhältnis vorher beendet worden sein, erfolgt keine Bezahlung oder Vergütung der erbrachten Leistung. Die zweite und somit letzte Auszahlung des Vermittlungsgutscheins erfolgt, wenn das Beschäftigungsverhältnis fortlaufend sechs Monate ohne Unterbrechung angehalten hat. Die private Personalvermittlung, die sich den Vermittlungsgutschein von der ARGE oder Arbeitsagentur auszahlen lassen möchte, muss mit Unterschrift und Stempel des Unternehmens oder mit einem Beschäftigungsvertrag das Arbeitsverhältnis entsprechend nachweisen.
Fazit
Als Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld oder ALGII bietet sich mit der Hilfe des Vermittlungsgutscheins, die Möglichkeit die Jobsuche zu optimieren. Gerade für Bewerber, die auf normalen Weg nur schwer in das Arbeitsleben zurückkommen können, ist der Vermittlungsgutschein ein besonders hilfreiches Mittel.
Autor / Kontakt:
AV NIBBA
Frau Claudia Henke
Neubrandenburg
Fon: 03953508899
URL: meinestellenboerse.de
AV NIBBA
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Fon: 03953508899
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