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Schimmelbefall in Wohnräumen

Drucken 07.10.2011, 00:00 Uhr, Bau & Immobilien
(djd). An Wänden und Fugen breiten sich schwarze oder bläuliche Flecken aus, dazu kommt ein muffiger Geruch - deutliche Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Zirka 100 verschiedene Arten dieser Mikroorganismen können in Wohnungen auftreten. Ursache ist meist eine zu hohe Luftfeuchtigkeit, gepaart mit geeigneter Nahrung für die Pilze wie Tapeten, Putz, Holz oder Silikon. Und Schimmel ist nicht nur hässlich: Die Sporen der Pilze werden in großen Mengen in die Raumluft abgegeben und können Gesundheitsschäden wie Allergien, Asthma, Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen hervorrufen.

Sofort Mängelanzeige machen

Schimmelbefall in der Wohnung gilt grundsätzlich als Mangel, der zu einer Mietminderung oder sogar einer Kündigung führen kann. Als erste Maßnahme sollten Mieter deshalb ihren Vermieter informieren. Außerdem empfiehlt es sich, wegen des weiteren Vorgehens und der Höhe der Mietminderung fachlichen Rat einzuholen, beispielsweise beim Interessenverband Mieterschutz e. V.

Denn oft fängt mit der Mängelanzeige der Ärger erst richtig an. Viele Vermieter wollen die entstehenden Kosten nicht tragen und geben dem Mieter die Schuld für den Schimmelpilzbefall, weil er nicht ausreichend gelüftet und geheizt habe. Damit liegen sie auch nicht immer falsch: Nach den Erfahrungen des vereidigten Sachverständigen Wolfgang Isenmann sind tatsächlich in etwa einem Viertel der Fälle Nutzungsmängel für Feuchtigkeitsprobleme in Wohnungen verantwortlich. Ein weiteres Viertel entfällt auf Baumängel, beim Rest kommen beide Ursachen zusammen.

Die Beweislast liegt beim Vermieter

Trotzdem ist der Mieter bei Schimmelbefall in der stärkeren Position, denn die Beweislast liegt zunächst auf Seiten des Vermieters. Er muss - etwa durch ein Gutachten - nachweisen, dass die Schuld nicht in seinem Verantwortungsbereich, sondern beim Mieter liegt. Unter www.ivmieterschutz.de gibt es mehr Informationen. Kann er das nicht, darf der Mieter die Zahlungen kürzen. Je nach Schwere des Befalls haben Gerichte dabei Mietminderungen von fünf bis hin zu 100 Prozent für angemessen erklärt.

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