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Erfolgreiche Verwaltung einer Wohnimmobilie
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12.01.2012, 15:56 Uhr, Bau & Immobilien
Pflichten und Vollmachten einer Hausverwaltung:
- Einhaltung sämtlicher Bestimmungen gemäß des Wohneigentumsgesetzes und der Gemeinschaftsordnung
- Durchführung von Wohneigentümerversammlungen und Niederschrift von Beschlüssen
- Einrichten einer übersichtlichen und kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung
- Instandhaltung und Veranlassung von Sofortmaßnahmen (z.B. Rohrbruch)
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker und Sachverständige
- Rechnungskontrolle
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Einhaltung von Vertragsbelangen (Abschluss und Kündigung von Verträgen)
- Terminüberwachung von Angeboten, Auftragsausführungen, Schlussrechnungen und Abmahnungen von Leistungsrückständen
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
- Einrichtung, Unterhaltung und Führung von auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bank- und Girokonten
- Mitgliedervertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft in gerichtlichen Verfahren
- Bewachung der Einhaltung der Hausordnung
Für ausführliche Informationen zur WEG Verwaltung steht die Hausverwaltung Gierschner aus Gießen jederzeit gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Hausverwaltung Gierschner
Ansprechpartner: Herr Gierschner
Brunnenweg 3
35394 Gießen
Tel.: 06 41 / 93 02 86
Fax: 06 41 / 93 02 88
Email: info@hausverwaltung-gierschner.de
Homepage: www.hausverwaltung-gierschner.de
Autor / Kontakt:
Hausverwaltung Gierschner
Herr Herr Gierschner
Gießen
Fon: 0641-930286
Fax: 0641-930288
URL: http://www.hausverwaltung-gierschner.de
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