Startseite / Auto & Verkehr / Trübe Sicht im Winter
Trübe Sicht im Winter
Drucken
02.11.2011, 00:00 Uhr, Auto & Verkehr
Experte spricht sich für obligatorische Augenuntersuchung aus
Obligatorisch ist dieser Test aber derzeit nur dann, wenn man den Führerschein macht. Auch Dr. Volker Rasch, Facharzt für Augenheilkunde aus Potsdam, spricht sich für eine regelmäßige, verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für alle Verkehrsteilnehmer aus: "Sie sollte bei vorliegenden Augenerkrankungen mindestens alle fünf Jahre, sonst alle zehn Jahre erfolgen." Für über 60-Jährige sei eine Vorsorge alle zwei Jahre empfehlenswert. Die im Internet angebotenen Selbst-Seh-Checks können, so Dr. Rasch, eine gründliche Untersuchung beim Augenarzt oder beim Optiker nicht ersetzen.
Vorsorge wird von den Kassen nicht übernommen
Vorsorgeuntersuchungen werden von den Kassen nicht übernommen. Mit einer privaten Augenzusatzversicherung kann man sich die Kosten für die entsprechenden Checks aber ganz oder teilweise ersetzen lassen. "Eine solche Zusatzversicherung sollte Leistungen für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen enthalten, aber auch Leistungen für Sehhilfen", erklärt Kathrin Sorger von den Ergo Direkt Versicherungen. "Außerdem sollte die Zusatzversicherung eine Sehschärfenkorrektur mittels Laseroperation unterstützen und bei unfallbedingter Erblindung einspringen."
Der obige Artikel wurde uns elektronisch überliefert von Contentquelle.de, wir haben keinerlei Einfluss auf den Inhalt und übernehmen deshalb für die Richtigkeit des Inhalts auch keine Haftung. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich und setzen den Urheber der Meldung in Kenntnis.
Autor / Kontakt:
Hinweis:
Artikel-Promotion.de distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieser Pressemeldung/dieses Artikels. Die Meldung gibt nicht die Meinung von Artikel-Promotion.de wieder und somit ist Artikel-Promotion.de nicht für die Richtigkeit des Inhalts haftbar, sondern der Urheber der Pressemeldung/des Artikels. Sollte die obige Meldung Rechte jeglicher Art verletzen, bitte kurze Email schicken an service[at]affective.de, wir löschen diese Meldung dann unverzüglich.

