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Mit Umsicht handeln

Drucken 11.10.2011, 00:00 Uhr, Auto & Verkehr
(djd). Die Unfallstelle mit Warnblinklicht und Warndreieck absichern, nach Verletzten schauen und diese versorgen, Polizei und Rettungsdienste verständigen: Die meisten Autofahrer wissen, wie sie sich direkt nach einem Verkehrsunfall verhalten müssen. Danach aber wird es oft knifflig, die richtige Vorgehensweise hängt vor allem von der Schwere des Unfalls ab.

Schwere des Unfalls ist entscheidend

Bei Unfällen mit Verletzten und erheblichem Sachschaden sollte immer die Polizei gerufen werden. Sinnvoll ist dies auch, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist. Peter Boecker, Leiter der Abteilung Kraftfahrtschaden der DEVK Versicherungen: "Bei schweren Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei zudem nicht verändert werden." Auch die Unfallspuren seien Beweismittel, die nicht beseitigt werden sollten, ehe die entsprechenden Feststellungen getroffen wurden. "Bei größeren Schäden übernimmt dies die Polizei, bei Bagatellschäden sind die Beteiligten selbst dafür verantwortlich", erläutert Boecker. Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschäden sollte die Fahrbahn möglichst schnell geräumt werden, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern.

Kfz-Versicherung: Auf Preis und Leistung achten

Wenn es gekracht hat, muss mindestens ein Versicherer - nämlich der des Verursachers - ebenfalls zeitnah informiert werden. Nicht zuletzt für den Unfallschuldigen stellt sich dann die Frage nach dem Leistungsumfang seines Tarifs. Diese Frage ist auch im Vorfeld des Stichtags 30. November wichtig. Denn das vermeintlich günstigste Angebot ist im Hinblick auf einen Wechsel der Kfz-Versicherung nicht unbedingt das Beste. Peter Boecker: "Die Autofahrer merken, dass heute die Summe der Leistungen entscheidet." Von der DEVK beispielsweise gibt es die Kfz-Versicherung mit "Zufriedenheits-Garantie". Dabei können die Kunden damit rechnen, dass ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden innerhalb von drei Arbeitstagen reguliert wird. Andere Bestandteile der Garantie sind der DEVK-Parkschadenschutz sowie im Tarif "Kasko-Mobil" die Nutzung des Werkstattservice. Unter www.devk-zufriedenheit.de gibt es mehr Informationen.

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