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Die zweite Chance zum Wechsel

Drucken 01.12.2011, 00:00 Uhr, Auto & Verkehr
(djd). Eigentlich war am 30. November um Mitternacht alles zu spät: Bei den meisten Autoversicherern lief dann die Frist ab, um den alten Vertrag zu kündigen und zu einer günstigeren oder leistungsstärkeren Gesellschaft zu wechseln. Was viele nicht wissen: Ein Wechsel ist auch nach dem Stichtag noch möglich. Peter Lodenkämper, Abteilungsleiter Sach/HUK-Betrieb der DEVK: "Ein Sonderkündigungsrecht gibt es dann, wenn der Versicherer die Prämie erhöht hat."

Rechnung im Detail überprüfen

Hebt der bisherige Versicherer die Prämien an, so hat der Kunde mit Erhalt der Rechnung einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen und sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ob eine Prämienerhöhung vorliegt, lässt sich allerdings auf den ersten Blick nicht immer erkennen. Peter Lodenkämper: "Es kommt darauf an, welche Prämie zu zahlen wäre, wenn sich bis auf die neue Schadenfreiheitsklasse nichts geändert hätte. Ist die neu berechnete Prämie höher als der Vergleichsbeitrag, gilt das Sonderkündigungsrecht. Ob sich die Prämie tatsächlich erhöht, ergibt sich erst nach einer genauen Analyse der Rechnung."

Autofahrer, die daraufhin ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können, sollten dies mit Einschreiben tun. Peter Lodenkämper: "Um Probleme zu umgehen, sollten Wechselwillige so schnell wie möglich das schriftliche Angebot einer neuen Versicherung einholen und erst nach Abschluss des neuen Vertrags kündigen - sonst steht man am Ende schlimmstenfalls ohne Versicherungsschutz da."

Leistungen der Police sind ebenso wichtig wie der Preis

Bei einem Versicherungswechsel sollte generell allerdings niemals die Prämie allein ausschlaggebend sein. Die Leistungen der Police sind ebenso wichtig, zudem sollten sie zum aktuellen Versicherungsbedarf des Autofahrers passen. "Auch bei den Leistungen gibt es oftmals sehr große Unterschiede", betont Peter Lodenkämper.

Die DEVK bietet beispielsweise zur Kfz-Versicherung eine "Zufriedenheits-Garantie". Dadurch können die Kunden darauf vertrauen, dass ein ersatzpflichtiger Kaskoschaden innerhalb von drei Arbeitstagen reguliert wird. Sollte die Regulierung ab Vorliegen der notwendigen Unterlagen dennoch einmal länger dauern, gibt es einen Tankgutschein im Wert von 30 Euro.

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