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Der Stichtag naht
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27.09.2011, 00:00 Uhr, Auto & Verkehr
Tatsächlich kommt aber in der Regel nur die Vollkasko für einen Parkschaden am eigenen Auto auf, wenn der Verursacher nicht feststellbar oder der Schaden durch eigene Unachtsamkeit entstanden ist. Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkaskoversicherung für Pkw enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im "Smart-Repair"-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen - unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt. Unter www.devk.de gibt es dazu weitere Informationen.
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